Absolut. Das Zeiterfassungssystem von SECANDA arbeitet gesetzeskonform und entspricht dem Mindestlohngesetz, dem Arbeitszeitgesetz, der DSGVO und der künftigen Pflicht zur Arbeitszeiterfassung (Basis EUGH).

Aber auch abrechnungskonforme Nachweise für Kurzarbeit und Fördermittel können mit dem SECANDA-Zeiterfassungssystem generiert werden.