Hauptanwendungsgebiete für elektronische Schließanlagen sind alle Unternehmen, Behörden und Einrichtungen, für die die Unterbringung von persönlichen Gegenständen der Nutzer (Schüler, Studenten, Kunden, Mitarbeiter, Besucher) notwendig ist.

Das sind zum Beispiel Schulen, Hochschulen und Universitäten, Bibliotheken, Museen, große Unternehmen und Öffentliche Einrichtungen, Krankenhäuser, Fitnessstudios, Schwimmhallen und weitere Sporteinrichtungen mit Umkleideräumen.

Eine gewerbliche Nutzung ist jedoch auch denkbar, zum Beispiel im Rahmen der Nutzung von großen Postfachanlagen, bei der die Rechtevergabe zur Öffnung zentral gesteuert werden soll.