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Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital 2018
Der Vorstand der InterCard AG Informationssysteme hat auf der Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 26. Juni 2018 und mit Zustimmung des Aufsichtsrates unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2018 eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre beschlossen.
Das Grundkapital der Gesellschaft soll von EUR 1.600.000,00 um EUR 90.000,00 auf EUR 1.690.000,00 durch Ausgabe von 90.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlagen zum Ausgabebetrag von EUR 4,20 je Aktie erhöht werden. Die neuen Aktien sind ab Beginn des laufenden Geschäftsjahres 2018 (1. Januar 2018) gewinnanteilsberechtigt.
Nach Durchführung der Kapitalerhöhung wird die Gesellschaft einen Brutto-Emissionserlös von EUR 378.000,00 erzielen. Die Mittel dienen vorrangig der Entwicklung und Integration neuer Produkte in der InterCard-Gruppe.