Veröffentlicht am: 12. Oktober 2020| Kategorien: Investor Relations| 0,8 Minuten zu lesen| 168 Wörter|

Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital 2019

Der Vorstand der InterCard AG Informations­systeme hat auf der Grundlage des Ermäch­tigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 25. Juni 2019 und mit Zustimmung des Aufsichtsrates unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2019 eine Kapital­erhöhung gegen Bareinlage unter Aus­schluss des Bezugsrechts der Aktionäre beschlossen.

Das Grundkapital der Gesellschaft soll von EUR 1.690.000,00 um EUR 169.000,00 auf EUR 1.859.000,00 durch Ausgabe von 169.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlagen zum Ausgabebetrag von EUR 3,80 je Aktie erhöht werden. Die neuen Aktien sind ab Beginn des laufenden Ge­schäftsjahres 2020 (1. Januar 2020) gewinn­anteilsberechtigt.

Nach Durchführung der Kapitalerhöhung wird die Gesellschaft einen Brutto-Emis­sionserlös von EUR 642.200,00 erzielen. Die Mittel dienen vorrangig der Weiterentwick­lung der InterCard Lösungen, um neue Tech­nologien wie das mobile Bezahlen zu reali­sieren, die sowohl für bestehende Kunden neue Anwendungsmöglichkeiten eröffnen als auch um neue Märkte (u.a. Industrie, Klini­ken) mit erweiterten Geschäftsmodellen zu erschließen.

IR-Kontakt

Gerson Riesle
SECANDA AG
Marienstraße 10
D-78054 Villingen-Schwenningen

Disclaimer für zu­kunfts­ge­rich­te­te Aussagen

Die auf dieser Website bereitgestellten Dokumente enthalten Aussagen, die sich auf unseren künftigen Ge­schäfts­ver­lauf und künftige finanzielle Leistungen sowie auf künftige den SECANDA Konzern betreffende Vorgänge oder Entwicklungen beziehen und zu­kunfts­ge­rich­te­te Aussagen darstellen können. Diese Aus­sa­gen sind erkennbar an Formulierungen wie „erwar­ten“, „wollen“, „antizipieren“, „beabsichtigen“, „planen“, „glau­ben“, „anstreben“, „einschätzen“, „werden“ und „vorhersagen“ oder an ähnlichen Begriffen. Wir wer­den ge­ge­be­nen­falls auch in anderen Berichten, in Prä­sen­ta­tionen, in Unterlagen, die an Aktionäre verschickt wer­den, und in Pressemitteilungen zukunftsgerichtete Aussagen tätigen. Des Weiteren können von Zeit zu Zeit unsere Vertreter zukunftsgerichtete Aussagen mündlich machen. Solche Aussagen beruhen auf den ge­gen­wär­ti­gen Erwartungen und bestimmten An­nah­men des SECANDA-Managements, von denen zahl­rei­che außerhalb des Einflussbereichs von SECANDA lie­gen. Sie unterliegen daher einer Vielzahl von Risiken, Un­ge­wiss­hei­ten und Faktoren, die in Ver­­öf­fent­li­chun­gen – insbesondere in den Abschnitten „Chancen und Risiken“ des La­ge­be­richts im Geschäftsbericht sowie des Zwischenlageberichts im Halbjahresbericht – be­schrie­ben wer­den, sich aber nicht auf solche be­schrän­ken. Sollten sich eines oder mehrere dieser Risiken oder Ungewissheiten rea­li­sie­ren oder sollte es sich er­weisen, dass die zugrunde liegenden Er­wartungen nicht eintreten be­zie­hungs­wei­se An­nah­men nicht kor­rekt waren, können die tatsächlichen Er­geb­nis­se, Leis­tun­gen und Erfolge von SECANDA (so­wohl negativ als auch positiv) wesentlich von denjenigen Er­geb­nis­sen abweichen, die aus­drück­lich oder implizit in der zu­kunfts­ge­rich­te­ten Aussage genannt worden sind. SECANDA übernimmt keine Ver­pflich­tung und be­ab­sich­tigt auch nicht, diese zukunftsgerichteten Aus­sa­gen zu ak­tua­li­sie­ren oder bei einer anderen als der er­war­te­ten Entwicklung zu korrigieren.

Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Über­set­zung vor, bei Abweichungen geht die deutsche maß­geb­li­che Fassung des Dokuments der englischen Über­set­zung vor. Aus techni­schen Gründen kann es zu Ab­wei­chun­gen zwischen den in diesem Dokument ent­hal­te­nen und den aufgrund gesetzlicher Vorgaben ver­öf­fent­lich­ten Rechnungslegungsunterlagen kom­men.

Die auf dieser Website bereitgestellten Dokumente enthalten Aussagen, die sich auf unseren künftigen Geschäftsverlauf und künftige finanzielle Leistungen sowie auf künftige den SECANDA Konzern betreffende Vorgänge oder Entwicklungen beziehen und zu­kunfts­ge­rich­te­te Aussagen darstellen können. Diese Aus­sa­gen sind erkennbar an Formulierungen wie „erwar­ten“, „wollen“, „antizipieren“, „beabsichtigen“, „planen“, „glauben“, „anstreben“, „einschätzen“, „werden“ und „vorhersagen“ oder an ähnlichen Begriffen.

> weiterlesen

Wir wer­den gegebenenfalls auch in anderen Berichten, in Prä­sen­ta­tionen, in Unterlagen, die an Aktionäre verschickt werden, und in Pressemitteilungen zukunftsgerichtete Aussagen tätigen. Des Weiteren können von Zeit zu Zeit unsere Vertreter zukunftsgerichtete Aussagen mündlich machen. Solche Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Erwartungen und bestimmten An­nah­men des SECANDA-Managements, von denen zahl­rei­che außerhalb des Einflussbereichs von SECANDA lie­gen. Sie unterliegen daher einer Vielzahl von Risiken, Ungewissheiten und Faktoren, die in Ver­­öf­fent­li­chun­gen – insbesondere in den Abschnitten „Chancen und Risiken“ des Lageberichts im Geschäftsbericht sowie des Zwischenlageberichts im Halbjahresbericht – be­schrie­ben wer­den, sich aber nicht auf solche be­schrän­ken. Sollten sich eines oder mehrere dieser Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollte es sich er­weisen, dass die zugrunde liegenden Er­wartungen nicht eintreten beziehungsweise Annahmen nicht kor­rekt waren, können die tatsächlichen Er­geb­nis­se, Leis­tun­gen und Erfolge von SECANDA (sowohl negativ als auch positiv) wesentlich von denjenigen Er­geb­nis­sen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zu­kunfts­ge­rich­te­ten Aussage genannt worden sind. SECANDA übernimmt keine Verpflichtung und be­ab­sich­tigt auch nicht, diese zukunftsgerichteten Aus­sa­gen zu ak­tua­li­sie­ren oder bei einer anderen als der er­war­te­ten Entwicklung zu korrigieren.

Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Über­set­zung vor, bei Abweichungen geht die deutsche maß­geb­li­che Fassung des Dokuments der englischen Über­set­zung vor. Aus techni­schen Gründen kann es zu Ab­wei­chun­gen zwischen den in diesem Dokument ent­hal­te­nen und den aufgrund gesetzlicher Vorgaben ver­öf­fent­lich­ten Rechnungslegungsunterlagen kom­men.

> weniger