Veröffentlicht am: 23. April 2018| Kategorien: Service| 1,4 Minuten zu lesen| 287 Wörter|

Kartenguthaben per EC-Gutschrift zurücker­statten

Ab sofort lässt sich das Chipkartenguthaben nicht nur in bar auszahlen, sondern auch per EC-Gutschrift auf das Girokonto Ihrer Studie­renden, Gäste oder Mitarbeiter erstatten.

Immer wenn Studierende ihre Hochschule verlassen, Gäste ihre Karte zurückgeben wollen oder Studierende und Mitarbeiter das Guthaben vorübergehend zurückerstattet bekommen wollen, muss das zuvor einge­zahlte Geld wieder ausbezahlt werden.

In der Vergangenheit konnten die Aufladeau­tomaten von InterCard das Guthaben nur als Münzen ausbezahlen. Einzig der neue Auto­mat vario.UP kann zusätzlich Banknoten aus­geben.

Mit der neuen Lösung von InterCard kann jetzt an jedem Ihrer bestehenden Automa­ten, der bereits für das Aufladen des Gutha­bens mit der girocard ausgerüstet ist, auch das Guthaben zurückerstattet werden. Der Betrag wird dann einfach auf dem Girokonto des Karteninhabers gutgeschrieben.

Mit der EC-Gutschrift kann neben dem Gut­haben beispielsweise auch das Pfand für die Gästekarte zurückerstattet werden. Auch können Gebühren für die Rückerstattung erhoben oder Karenzzeiten zwischen Aufla­den und Zurückerstatten festgelegt werden. Zusätzlich lässt sich im System hinterlegen, ab welchem Mindestbetrag und bis zu wel­chem Höchstbetrag – bis maximal 100 Euro pro Vorgang – die Erstattung des Guthabens möglich ist.

In Zukunft können Ihre Chipkartennutzer flexibel über ihr Guthaben verfügen. Durch die Freiheit, Gebühren erheben zu können, entsteht für Sie als Betreiber bei der Nut­zung der neuen Möglichkeiten kein finanziel­ler Nachteil. Sie selbst definieren, welcher Nutzergruppe die EC-Gutschrift gestattet wird.

Je nach bestehender Installation müssen zusätzlich zu einem Update per Remote auch der Provider gewechselt und das vor­handene POS-Terminal angepasst werden. Ihr Kundenbetreuer informiert Sie gerne.