Veröffentlicht am: 1. April 2022| Kategorien: Investor Relations| 1 Minuten zu lesen| 209 Wörter|

Vorläufige Jahreszahlen 2021

Die Umsatzerlöse der InterCard AG Informationssysteme sind im Geschäftsjahr 2021 im Konzern nach vorläufigen Zahlen von 20,7 Mio. Euro auf 23,1 Mio. Euro gestiegen. Der Anstieg ist überwiegend auf die erstmals ganzjährige Konsolidierung unserer neuen Mehrheitsbeteiligung IDpendant zurückzuführen. Darüber hinaus ist die InterCard-Gruppe mit einem sehr guten Auftragsüberhang in das neue Geschäftsjahr 2022 gestartet.

Das Konzernergebnis war im Geschäftsjahr 2021 wie erwartet noch von pandemiebedingten Schließungen in unserem Kernmarkt Hochschulen belastet. Dennoch lag das EBITDA nach vorläufigen Zahlen bei TEUR 1.848 (Vj. 2.315), das EBIT bei TEUR 702 (Vj. 1.175) und das EBT bei TEUR 548 (Vj. 1.047). Im Jahr 2021 hatten die finanziellen Auswirkungen der Pandemie ihren Höhepunkt erreicht. Dagegen hatte das Vorjahr 2020 im ersten Quartal noch mit hohen Umsätzen begonnen.

Unsere Hochschulkunden sind wieder geöffnet und haben damit das noch belastete Jahr 2021 offensichtlich weitgehend hinter sich gelassen. Installationen in unserem bisherigen Kernmarkt Hochschulen sind damit in der Regel wieder möglich.

Vor diesem Hintergrund hat InterCard die zwischenzeitlich in Anspruch genommene Kurzarbeit zum Jahresende 2021 vollständig beendet und stellt derzeit speziell im Vertrieb national und international neue Mitarbeiter ein, um die Vermarktung des neuen Systems auch über den Hochschulbereich hinaus zu beschleunigen.

Mehr über InterCard und unser neues Identifikationssystem SECANDA auf www.intercard.org.

IR-Kontakt

Gerson Riesle
SECANDA AG
Marienstraße 10
D-78054 Villingen-Schwenningen

Disclaimer für zu­kunfts­ge­rich­te­te Aussagen

Die auf dieser Website bereitgestellten Dokumente enthalten Aussagen, die sich auf unseren künftigen Ge­schäfts­ver­lauf und künftige finanzielle Leistungen sowie auf künftige den SECANDA Konzern betreffende Vorgänge oder Entwicklungen beziehen und zu­kunfts­ge­rich­te­te Aussagen darstellen können. Diese Aus­sa­gen sind erkennbar an Formulierungen wie „erwar­ten“, „wollen“, „antizipieren“, „beabsichtigen“, „planen“, „glau­ben“, „anstreben“, „einschätzen“, „werden“ und „vorhersagen“ oder an ähnlichen Begriffen. Wir wer­den ge­ge­be­nen­falls auch in anderen Berichten, in Prä­sen­ta­tionen, in Unterlagen, die an Aktionäre verschickt wer­den, und in Pressemitteilungen zukunftsgerichtete Aussagen tätigen. Des Weiteren können von Zeit zu Zeit unsere Vertreter zukunftsgerichtete Aussagen mündlich machen. Solche Aussagen beruhen auf den ge­gen­wär­ti­gen Erwartungen und bestimmten An­nah­men des SECANDA-Managements, von denen zahl­rei­che außerhalb des Einflussbereichs von SECANDA lie­gen. Sie unterliegen daher einer Vielzahl von Risiken, Un­ge­wiss­hei­ten und Faktoren, die in Ver­­öf­fent­li­chun­gen – insbesondere in den Abschnitten „Chancen und Risiken“ des La­ge­be­richts im Geschäftsbericht sowie des Zwischenlageberichts im Halbjahresbericht – be­schrie­ben wer­den, sich aber nicht auf solche be­schrän­ken. Sollten sich eines oder mehrere dieser Risiken oder Ungewissheiten rea­li­sie­ren oder sollte es sich er­weisen, dass die zugrunde liegenden Er­wartungen nicht eintreten be­zie­hungs­wei­se An­nah­men nicht kor­rekt waren, können die tatsächlichen Er­geb­nis­se, Leis­tun­gen und Erfolge von SECANDA (so­wohl negativ als auch positiv) wesentlich von denjenigen Er­geb­nis­sen abweichen, die aus­drück­lich oder implizit in der zu­kunfts­ge­rich­te­ten Aussage genannt worden sind. SECANDA übernimmt keine Ver­pflich­tung und be­ab­sich­tigt auch nicht, diese zukunftsgerichteten Aus­sa­gen zu ak­tua­li­sie­ren oder bei einer anderen als der er­war­te­ten Entwicklung zu korrigieren.

Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Über­set­zung vor, bei Abweichungen geht die deutsche maß­geb­li­che Fassung des Dokuments der englischen Über­set­zung vor. Aus techni­schen Gründen kann es zu Ab­wei­chun­gen zwischen den in diesem Dokument ent­hal­te­nen und den aufgrund gesetzlicher Vorgaben ver­öf­fent­lich­ten Rechnungslegungsunterlagen kom­men.

Die auf dieser Website bereitgestellten Dokumente enthalten Aussagen, die sich auf unseren künftigen Geschäftsverlauf und künftige finanzielle Leistungen sowie auf künftige den SECANDA Konzern betreffende Vorgänge oder Entwicklungen beziehen und zu­kunfts­ge­rich­te­te Aussagen darstellen können. Diese Aus­sa­gen sind erkennbar an Formulierungen wie „erwar­ten“, „wollen“, „antizipieren“, „beabsichtigen“, „planen“, „glauben“, „anstreben“, „einschätzen“, „werden“ und „vorhersagen“ oder an ähnlichen Begriffen.

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Wir wer­den gegebenenfalls auch in anderen Berichten, in Prä­sen­ta­tionen, in Unterlagen, die an Aktionäre verschickt werden, und in Pressemitteilungen zukunftsgerichtete Aussagen tätigen. Des Weiteren können von Zeit zu Zeit unsere Vertreter zukunftsgerichtete Aussagen mündlich machen. Solche Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Erwartungen und bestimmten An­nah­men des SECANDA-Managements, von denen zahl­rei­che außerhalb des Einflussbereichs von SECANDA lie­gen. Sie unterliegen daher einer Vielzahl von Risiken, Ungewissheiten und Faktoren, die in Ver­­öf­fent­li­chun­gen – insbesondere in den Abschnitten „Chancen und Risiken“ des Lageberichts im Geschäftsbericht sowie des Zwischenlageberichts im Halbjahresbericht – be­schrie­ben wer­den, sich aber nicht auf solche be­schrän­ken. Sollten sich eines oder mehrere dieser Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollte es sich er­weisen, dass die zugrunde liegenden Er­wartungen nicht eintreten beziehungsweise Annahmen nicht kor­rekt waren, können die tatsächlichen Er­geb­nis­se, Leis­tun­gen und Erfolge von SECANDA (sowohl negativ als auch positiv) wesentlich von denjenigen Er­geb­nis­sen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zu­kunfts­ge­rich­te­ten Aussage genannt worden sind. SECANDA übernimmt keine Verpflichtung und be­ab­sich­tigt auch nicht, diese zukunftsgerichteten Aus­sa­gen zu ak­tua­li­sie­ren oder bei einer anderen als der er­war­te­ten Entwicklung zu korrigieren.

Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Über­set­zung vor, bei Abweichungen geht die deutsche maß­geb­li­che Fassung des Dokuments der englischen Über­set­zung vor. Aus techni­schen Gründen kann es zu Ab­wei­chun­gen zwischen den in diesem Dokument ent­hal­te­nen und den aufgrund gesetzlicher Vorgaben ver­öf­fent­lich­ten Rechnungslegungsunterlagen kom­men.

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